Die Kommunikation und Kooperation mit Eltern ist ein
wesentlicher Bestandteil der Tagespflege
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht das Wohlergehen des Tageskindes. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zählt
in § 43 (2) zu den Eignungsvoraussetzungen einer Tagesmutter deshalb ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten.
In der Tagespflege ist es notwendig, sich in grundsätzlichen Fragen, z.B. beim Erziehungsstil, wie auch in alltäglichen Entscheidungen immer wieder abzustimmen. Dafür ist eine partnerschaftliche Orientierung wichtig.
Tagesmutter und Eltern sind deshalb auf eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit angewiesen. Gleichzeitig ist ihre Beziehung zueinander auch vertraglich geregelt und damit eine Geschäftsbeziehung.