Jedes Kind ab dem 1. Geburtstag hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr wahlweise in der Einrichtung oder in Kindertagespflege!
Die Eltern haben ein Wunsch und Wahlrecht. §5 SGBVIII
Beide Betreuungsformen sind gleichgestellt und haben den selben Bildungsauftrag.
Je nach Einkommen der Eltern wird für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ein Elternbeitrag fällig, dieser beträgt im Westerwaldkreis max. 330€.
Auch der Elternbeitrag darf in der Tagespflege nicht höher sein, als in der Einrichtung. =Gleichstellung!
Ab dem 2. Lebensjahr sind Kinder in RLP beitragsfrei.