Sozialgesetzbuch achtes Buch Kinder und Jugendhilfe
Hier können einzelne Paragraphen gern nachgelesen werden.
SGBVIII.pdf
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Empfehlungen Kindertagespflege in Rheinland Pfalz
Empfehlungen_Kindertagespflege RLP.pdf
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Handbuch Kindertagespflege
Zum Nachlesen, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Handbuch Kindertagespflege.pdf
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Jedes Kind ab dem 1. Geburtstag hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr wahlweise in der Einrichtung oder in Kindertagespflege!

Die Eltern haben ein Wunsch und Wahlrecht. §5 SGBVIII

Beide Betreuungsformen sind gleichgestellt und haben den selben  Bildungsauftrag.

 

Je nach Einkommen der Eltern wird für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ein Elternbeitrag fällig, dieser beträgt im Westerwaldkreis max. 330€.

Auch der Elternbeitrag darf in der Tagespflege nicht höher sein, als in der Einrichtung. =Gleichstellung!

 

Ab dem 2. Lebensjahr sind Kinder in RLP beitragsfrei.