Nach dem Mutterschutz beginnt für viele Mütter wieder das Arbeitsleben – freiwillig, weil sie es wollen, oder eher unfreiwillig, weil das Einkommen benötigt wird.

Doch was passiert mit dem kleinen Zögling, der nun da ist und versorgt werden muss, auch während Mama arbeitet?

Viele denken da an eine Kita bzw. eine Kinderkrippe.

Doch für Kitas müssen die Kinder häufig ein Mindestalter haben und die Wartelisten für die Krippen sind sehr lang.

Außerdem haben Einrichtungen feste Öffnungszeiten, die sehr oft für einen Vollzeitjob nicht ausreichend sind.

 

Wer also eine individuelle familiäre Betreuung wünscht, für den ist die optimale Lösung eine Tagesmutter oder ein Tagesvater.

 

Tagespflegepersonen dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen, wodurch eine viel persönlichere und intensivere Bindung zum einzelnen Kind entsteht.

Es kann wesentlich mehr Rücksicht auf die einzelnen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes genommen werden. Weiterhin ist sie in ihrer Planung und Terminabsprache mit den Eltern viel flexibler.

Tagesmütter sind dabei weitaus mehr als nur Babysitter:

Sie betreuen ihre Tageskinder meistens zu Hause in ihren eigenen Räumlichkeiten und bringen fachliche Qualifikationen mit, die sie jedes Jahr mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen erweitern müssen.

 

 Mein Betreuungsangebot ist nicht an Öffnungszeiten gebunden,

jedoch betreue ich ausschließlich bei uns zu Hause.

 

Wenn Sie wünschen betreue ich Ihr Kind den ganzen Tag, oder auch nur Vormittags / Nachmittags.

Ich weise hier darauf hin, dass Kinder unter 3 Jahren von mir nicht aus der Kita/ Krippe abgeholt werden, um sie vor oder nach der Kita noch 30 Min zu betreuen.

Gerade für die Kleinen sind feste Bezugspersonen enorm wichtig und da sollte von einer Betreuung erst in einer Einrichtung und danach noch bei der Tagesmutter Abstand genommen werden!

  

Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes richten sich ganz nach der monatlichen Gesamtstundenzahl, dem Betreuungsaufwand und den Betreuungszeiten.

Ich kann Ihnen also hier keinen Pauschalbetrag nennen.

 

Jedoch sind Tagespflegepersonen vor dem SGBVIII mit Einrichtungen gleichgestellt, so dass die Betreuung öffentlich gefördert wird!

 

Es fällt der selbe Elternbeitrag an, der auch in der Krippe bezahlt werden muss. Allerdings dürfen Tageskinder bei Tagesmüttern auch mehr als 35 Std/Woche betreut werden, bei bestehendem Bedarf.

 

 Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung und wir besprechen alles weitere persöhnlich beim gegenseitigen Kennenlernen.